Sozialrecht / Verwaltungsrecht

Das Sozialrecht umfasst den gesamten Bereich des Sozialversicherungsrechts. Dabei werden durch die Behörden häufig Fehler gemacht, die für den Betroffenen weitreichende Konsequenzen haben können. Zum Sozialrecht zählen zum Beispiel:

  • Krankengeld
  • Krankenkassenbeiträge
  • Kostenübernahme von Krankenbehandlungen
  • Pflegeversicherungen
  • Pflegegeld
  • Anerkennung einer Behinderung
  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Unfallrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Arbeitslosengeld 1
  • Arbeitslosengeld 2
  • Grundsicherung
  • Jugendhilfe

Wir übernehme für Sie die Prüfung der Bescheide und vertreten Sie - sofern wir die Bescheide für fehlerhaft halten - in den Rechtsmittelverfahren vor den Behörden und Gerichten.

Neben den sozialrechtlichen Angelegenheiten kümmern wir uns für Sie gerne auch außergerichtlich und gerichtlich um andere verwaltungsrechtliche Probleme. Sprechen Sie uns gerne an – dann können wir Ihnen in einem Erstgespräch, gerne schon am Telefon, mitteilen, ob es sich um eine Sache handelt, die in unsere Spezialisierung fällt.

Ihre Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin
Alja Bielke
Betriebswirtin M.A.

04141 7884411
kontakt@kanzlei-beim-salztor.de